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Fangjagd-Seminar für NRW

In Niedersachsen benötigst Du den Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang, um die „Jagd mit Fanggeräten § 24 Abs. 3 NJagdG“ ausüben zu dürfen. Die JTW und ihre Ausbilder sind hierzu berechtigt bzw. anerkannt.

100,00 Euro

Auf geht’s…

Im theoretischen Teil vermitteln wir Dir nach Landesrecht spannend und mit vielen Anekdoten aus der (Berufsjäger-)Praxis die rechtlichen Grundlagen der Fangjagd. Danach folgt der praktische Teil in unserem Lehrrevier in Osnabrück. Zusammen gehen wir in unseren, mit allen wichtigen Fallen ausgestatteten Fallenjagdparcours, um Dir vor Ort die einzelnen Fallentypen und die jeweilige praktische Handhabung zu zeigen. Du kannst dabei selbst „Hand anlegen“ und ausprobieren, wie es funktioniert.

Für wen eignet sich das Praxisseminar?

Ganz klar für alle, die weiterlesen möchten!

Lernziel

Nach dem Lehrgang bist Du für NRW und den dort geltenden Gesetzen für die Ausübung der Fangjagd berechtigt.

Details

Artikelnummer: Fallenjagd-NRW Kategorie:

Beschreibung

Auf geht’s…

Im theoretischen Teil vermitteln wir Dir nach Landesrecht spannend und mit vielen Anekdoten aus der (Berufsjäger-)Praxis die rechtlichen Grundlagen der Fangjagd. Danach folgt der praktische Teil in unserem Lehrrevier in Osnabrück. Zusammen gehen wir in unseren, mit allen wichtigen Fallen ausgestatteten Fallenjagdparcours, um Dir vor Ort die einzelnen Fallentypen und die jeweilige praktische Handhabung zu zeigen. Du kannst dabei selbst „Hand anlegen“ und ausprobieren, wie es funktioniert.

Für wen eignet sich das Praxisseminar?

Ganz klar für alle, die weiterlesen möchten!

Lernziel

Nach dem Lehrgang bist Du für NRW und den dort geltenden Gesetzen für die Ausübung der Fangjagd berechtigt.

Zusätzliche Informationen

Datum

13.12.2025, 24.01.2026, 11.04.2026

Ort

Dauer

1 Tag